Wissenswertes zur Arbeitnehmerveranlagung "Lohnsteuerausgleich"
Durchschnittlich 350,-- Euro erhält man mit der sogenannten Arbeitnehmerveranlagung (auch bekannt unter "Jahresausgleich" oder "Steuererklärung") zurück - der Antrag bringt also bares Geld. Des einen Freud, des anderen Leid: der Fiskus refundiert jährlich zwischen 600 und 700 Mio. Euro, was den Finanzminister schmerzt.
Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) lohnt sich daher, wenn die Monatsbezüge unter dem Jahr schwanken z.B. weil überstunden oder Prämien ausgezahlt wurden, ein Arbeitgeberwechsel stattfand, oder Absetzbeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Sogar fünf Jahre hat man Zeit den Antrag beim Finanzamt einzubringen. Bis Ende 2004 können Sie daher noch bis zum Jahr 1999 Ihre Lohnsteuer "zurückfordern".
Eine zusätzliche Erleichterung: Ab dem Veranlagungsjahr 2002 führt der schnellste Weg zum Finanzamt über das Internet, indem man die Steuererklärung online unter https://finanzonline.bmf.gv.at/ ausfüllt. Auch müssen Sie Ihre Beilagen (Rechnungen, Versicherungsbestätigungen etc.) nicht mehr ans Finanzamt schicken, sondern (7 Jahre) aufbewahren.
Dadurch können Sie sich den Weg zum Finanzamt bzw. das Porto sparen und auch der Bescheid kommt je nach Wunsch auf elektronischem Weg oder in Papierform.
Zusätzliche Informationen bekommen Sie zum Ortstarif unter der Hotline +43 0810 / 22 11 00.
Heuer werden erstmals Ausgaben, die Sie zwischen dem 1. 5. 2003 und dem 31. 12. 2004 für einen Breitband-Internet-Zugang getätigt haben, anerkannt (Erstanschlusskosten bis zu einem Betrag von 50 Euro und laufende Gebühren bis zu maximal 40 Euro je Monat). Man kann seinen Computer auch als Werbungskosten absetzen - allerdings werden in der Regel 40 Prozent als Privatanteil abgezogen.
Haben Sie sich aus- oder fortgebildet? Damit zusammenhängende Kosten (Anreise, Unterlagen usw.) können Sie in voller Höhe geltend machen. Ab 2004 können dann sogar Studiengebühren abgesetzt werden.
Waren Sie beim Arzt oder im Spital, haben Geld für Zahnersatz oder Medikamente ausgegeben? Wenn ja führen Sie die Aufwendungen an, denn Krankheits- und Kurkosten können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, sofern sie einen bestimmten Selbstbehalt (zwischen 6% und 12 % des Einkommens je nach Familienstand) übersteigen (Ausnahme: Behinderung von mindestens 25 %).
Auch Kosten für Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergarten usw. gelten für AlleinerzieherInnen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung (Achtung: Selbstbehaltgrenze).
Tipp: Mehrere Zahlungen in einem Jahr zusammenkommen lassen, denn der Selbstbehalt wird pro Kalenderjahr berechnet.