Fahrtkostenzuschuss des Landes für Kärntner ArbeitnehmerInnen

(Wird über die Arbeiterkammer administrativ abgewickelt)

Kreis der Bezugsberechtigten:
ArbeitnehmerInnen, die den Hauptwohnsitz in Kärnten haben, täglich zum Arbeitsplatz pendeln und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen (siehe Tabelle am Antragsformular).

Sachliche Voraussetzungen:

  • Die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz (hin und retour) muss mindestens zehn Kilometer betragen.

  • Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf € 18.482,-- (Ziffer 245 des Jahreslohnzettels) nicht überschreiten.

  • Besteht Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, reduziert sich das monatliche Einkommen um € 300,-- und für jedes Kind um € 150.

  • Besteht Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, reduziert sich das monatliche Einkommen um € 150,-- pro Kind.

Ende der Einreichfrist:
30. September 2004; Hinweis: Der Fahrtkostenzuschuss wird rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr gewährt. Das Antragsformular für das Jahr 2004 steht ab Jänner 2005 zum Download zur Verfügung.

Höhe:
Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Wegstrecke und dem Einkommen und beträgt pro Jahr mindestens € 53,-- (ab 10 km) und maximal € 386,-- (ab 120 km).

Ansprechpartner in der AK:
Ursula Wolte,
Tel: 0463/5870-267, E-Mail: u.wolte@akktn.at

Erforderliche Unterlagen:
Der/Die Jahreslohnzettel vom Vorjahr.

Als Nachweis für den Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag sind erforderlich:
Vermerk auf dem Jahreslohnzettel (L-16 Formular) oder der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr, aus dem der Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag ersichtlich ist.

Allgemeine Bestimmungen:
Der Fahrtkostenzuschuss für ArbeitnehmerInnen wird finanziert aus Mitteln des Landes Kärnten (Arbeitnehmerförderung). Auf die Förderung besteht kein Rechtanspruch.

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